Einer der wichtigsten Vorteile beim Wohnen bei der GWG: Wir sind als Genossenschaft organisiert. Das heißt, dass jedes Mitglied mitbestimmen kann – durch die Wahl einer Vertreterin oder eines Vertreters. Welche Aufgaben die Vertreterinnen und Vertreter übernehmen? Sie tragen ehrenamtliche Treuepflichten gegenüber unseren Mitgliedern und nehmen in ihrem Sinn Einfluss auf die Entwicklung unserer Genossenschaft. Auf der Vertreterversammlung beschließen die Vertreterinnen und Vertreter beispielsweise den Jahresabschluss und entscheiden, ob sie mit der Arbeit des Aufsichtsrats und des Vorstandes im vergangenen Jahr einverstanden sind. Auch die Überlegung, wie der Bilanzgewinn verwendet werden soll, liegt bei den Vertreterinnen und Vertretern.
Unsere Gifhorner Wohnungsbau-Genossenschaft lebt vom Engagement ihrer Mitglieder – und von gelebter Mitbestimmung. In der kommenden Wahlperiode, die Anfang August 2025 bis Mitte Dezember stattfindet, haben Sie wieder die Möglichkeit, aktiv Einfluss auf die Entwicklung unserer Wohnungsbaugenossenschaft zu nehmen: durch Ihre Stimme bei der Vertreterwahl – oder indem Sie selbst kandidieren.
Die Vertreterversammlung ist das zentrale Organ unserer Genossenschaft. Hier werden bedeutende Entscheidungen getroffen – von der Verwendung des Jahresüberschusses über Satzungsänderungen bis hin zur Wahl des Aufsichtsrats. Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter handeln stellvertretend im Interesse aller Mitglieder.
Der Ablauf der Vertreterwahl im Überblick: Regularien: Die Wahl wird als Briefwahl durchgeführt. Vor der Wahl wird eine Wahlliste mit allen wahlberechtigten Mitgliedern zur Einsicht ausgelegt. Innerhalb eines festgelegten Zeitraums besteht die Möglichkeit, Einsprüche gegen die Liste einzureichen. Die Anzahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter sowie der ErsatzvertreterInnen wird in den Wahlunterlagen bekanntgegeben. Kandidatenaufstellung: Jedes Mitglied kann ein anderes Mitglied als Kandidatin oder Kandidaten vorschlagen – vorausgesetzt, die vorgeschlagene Person stimmt dem schriftlich zu. Für die Vorschläge stellen wir ein Formular zur Verfügung. Die Frist für das Einreichen der Vorschläge ist ebenfalls in den Wahlunterlagen vermerkt. Nach Ablauf der Frist liegen die eingegangenen Wahlvorschläge zur Einsichtnahme aus. |
Wir wünschen uns eine rege Beteiligung – sowohl bei der Kandidatenaufstellung als auch bei der Wahl selbst. Nur durch aktive Mitbestimmung bleibt unsere Genossenschaft das, was sie sein soll: ein demokratisches Zuhause für alle.
Engagieren Sie sich. Machen Sie mit. Gestalten Sie mit.