Häufig gestellte Fragen

Bestandsmanagement Wohnungen

Ich suche eine Wohnung, was muss ich tun?

Wenn Sie eine Wohnung suchen, können Sie hier Ihr Wohnungsgesuch aufgeben. Geben Sie Ihre Suchkriterien an und aktivieren Sie Ihr Gesuch. Sie werden anschließend in unserer digitalen Vermietungssoftware „Wohnungshelden“ geführt. Sobald ein passendes Angebot vorliegt, erhalten Sie dieses per E-Mail.

Gern beraten wir Sie auch persönlich in unserem GWG-Service-Zentrum, Alter Postweg 36 oder im GWG-Treff-PUNKT, Dannenbütteler Weg 53.

Muss ich für meine Wohnungssuche eine Anmeldegebühr zahlen?

Nein, Ihr Wohnungsgesuch können Sie kostenfrei und unverbindlich bei uns stellen.

Benötige ich einen Registrierungscode für meine Wohnungssuche?

Nein, ein Registrierungscode ist nicht erforderlich.

Warum muss ich ggf. länger auf ein Wohnungsangebot warten bzw. warum erhalte ich keine Wohnungsangebote?

Dies ist pauschal nicht zu beantworten und hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von Ihren Suchkriterien, den aktuell verfügbaren Wohnungen sowie Ihrer Mitgliedschaft bei der GWG. Basierend auf Ihren derzeitigen Suchkriterien können wir Ihnen aktuell möglicherweise keinen passenden Wohnraum anbieten. Bitte kontaktieren Sie uns gern, damit wir Ihr Wohnungsgesuch gemeinsam besprechen und individuell anpassen können.

Wie viele GWG-Anteile muss ich erwerben, um in eine Wohnung einziehen zu können?

Voraussetzung für den Abschluss eines Dauer-Nutzungsvertrages ist die Übernahme von drei Geschäftsanteilen zu je 620 Euro vor Vertragsbeginn, wobei zwei Anteile vollständig eingezahlt sein müssen. Der dritte Anteil kann auf Wunsch in Raten gezahlt werden.

Wie kündige ich meine Wohnung?

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und von allen Vertragspartnern unterzeichnet sein. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate und muss spätestens am dritten Werktag eines Monats bei uns eingehen (Achtung: auch der Samstag ist ein Werktag!).
Beispiel: Ihre Kündigung geht am dritten Werktag des Monats Juni bei uns ein. So endet das Mietverhältnis (Dauernutzungsverhältnis) dann mit Ablauf des 31.08. des betreffenden Jahres.

Kann ich meine Wohnung untervermieten?

Nein, eine Untervermietung ist ohne Genehmigung der GWG nicht gestattet.

Kann ich meine Wohnung innerhalb der GWG tauschen?

Ja, ein Wohnungstausch ist möglich. Bitte nutzen Sie hierfür den Wohnungssuche-Fragebogen. Es kann jedoch zu längeren Wartezeiten kommen.

Ist die Haltung von Haustieren erlaubt?

Die Haltung von Haustieren ist grundsätzlich möglich, jedoch gelten folgende Regelungen:

  • Kleintiere (z. B. Hamster, Fische oder Vögel), die in geeigneten Behältnissen gehalten werden, sind gestattet, sofern es sich nicht um gefährliche Tiere handelt.
  • Die Haltung größerer Tiere (z. B. Hunde) bedarf der Zustimmung der GWG.
    Die Tierhaltung darf weder zu Belästigungen noch zu Gefährdungen für andere Hausbewohner führen.

Bitte sprechen Sie uns im Vorfeld an, wenn Sie ein Haustier halten möchten.

Bestandsmanagement Technik

Ich habe in meiner Wohnung einen Schaden, wie kann ich diesen melden?

Sie können uns telefonisch kontaktieren oder den Schaden über die Startseite unserer Website melden.

Ich benötige einen weiteren Schlüssel für meine Wohnung, was muss ich tun?

Bitte stellen Sie einen schriftlichen Antrag. Die Kosten für den zusätzlichen Schlüssel werden an Sie weiterberechnet.

In meiner Wohnung hat keine Ablesung stattgefunden. Wie wird mein Verbrauch ermittelt?

In unseren Wohnungen sind moderne Funkzähler verbaut. Dadurch ist das Ablesen in der Wohnung nicht mehr notwendig.

Mitgliedschaft

Wie beantrage ich die Mitgliedschaft in der GWG?

Bitte wenden Sie sich an unser GWG-Service-Zentrum. Gern erläutern Ihnen unsere Mitarbeitenden die Bedingungen, Abläufe und finanziellen Verpflichtungen einer GWG-Mitgliedschaft und händigen Ihnen die nötigen Mitgliedspapiere aus.

Wie kündige ich die Mitgliedschaft in der GWG?

Ihre Mitgliedschaft können Sie zum 31.12. eines jeweiligen Jahres schriftlich kündigen.

Wann erhalte ich meine Dividende / Dividendenbescheinigung?

Die Dividende für das laufende Jahr erhalten Sie kurz nach unserer Vertreterversammlung Anfang Juli des darauffolgenden Jahres. Die Dividendenbescheinigung erhalten Sie ebenfalls ab Juli.

Wann erhalte ich meine Genossenschaftsanteile zurück?

Ihre eingezahlten Genossenschaftsanteile werden nach einer schriftlichen Kündigung und unter Berücksichtigung einer einjährigen Kündigungsfrist zum 30. Juni des übernächsten Jahres ausgezahlt.
Beispiel: Sie kündigen Ihre Mitgliedschaft bei der GWG am 31.12.2026. Damit endet Ihre Mitgliedschaft am 31.12.2027. Die Auszahlung Ihre Anteile erfolgt dann zum 30.06.2028.

Finanzen

Ich kann meine Miete diesen Monat nicht zahlen. Wie soll ich mich verhalten?

Bitte wenden Sie sich umgehend an Ihren Mieterbetreuer bei der GWG. Gemeinsam finden wir eine Lösung.

Wann erhalte ich meine Nebenkostenabrechnung?

Spätestens bis zum 31.12. des Folgejahres.
Beispiel: Abrechnungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025
Zusendung der Nebenkostenabrechnung bis 31.12.2026

Wie bekomme ich eine Kopie meines Mietvertrages oder meiner Betriebskostenabrechnung?

In unserem Kunden-Portal „MEINE GWG“ finden Sie alle Vertragsdokumente und können jederzeit auf sie zugreifen.

Was ist eine Betriebskostenabrechnung?

Hier werden die laufenden Betriebskosten einer Immobilie (z.B. Kosten der Wasserversorgung, Straßenreinigung, Müllbeseitigung, Gebäudereinigung, etc.) nach einem festgelegten Schlüssel auf alle Nutzer umgelegt. Bei der GWG sprechen wir von einer Umlagenabrechnung.

Was sind Heizkosten?

Heizkosten sind Teil der Betriebskosten, der die Kosten umfasst, die bei der Wärme- und Warmwasserversorgung entstehen.

Warum habe ich eine Nachzahlung?

Um hohe Nachzahlungen zu vermeiden, werden die Vorauszahlungen grundsätzlich jährlich auf Basis Ihrer Umlagenabrechnung angepasst. Da Ihr individueller Verbrauch (z.B. Wasserverbrauch, Wärmeversorgung und Abfallvolumen) sowie Preissteigerungen dennoch zu höheren Kosten führen können, die nicht mehr von Vorauszahlungen gedeckt sind, kann dies zu Nachzahlungen führen.

Wann wird ein Guthaben ausgezahlt?

Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, verrechnen wir Guthaben in der Regel mit der Zahlung der nächsten Nutzungsgebühr. Sofern keine Einzugsermächtigung vorliegt, können Sie das Guthaben selbst von der nächsten Nutzungsgebührenzahlung abziehen.

Ich benötige meine Umlagenabrechnung für meine Steuererklärung schon vor dem 31.12. - kann ich diese bereits früher erhalten?

Den Finanzämtern ist bekannt, dass es unterschiedliche Fristen gibt. Sie können z.B. Ihre Umlagenabrechnung für das Jahr 2025 auch in der darauffolgenden Steuererklärung 2027 geltend machen.

Meine Bankverbindung hat sich geändert. Was ist zu tun?

Bitte teilen Sie uns Ihre neue Bankverbindung umgehend schriftlich mit und erteilen Sie ein neues Lastschriftmandat.

Quartiers- & Sozialmanagement

Bei wem kann ich mich über meine Nachbarschaft beschweren?

Bitte wenden Sie sich schriftlich an unser Quartiers- und Sozialmanagement. Ihre Ansprechpartnerinnen dort sind unsere Mitarbeiterinnen Tanja Hofmann und Kathrin Ress.

Wichtiger Hinweis: Anonyme Hinweise werden nicht bearbeitet.

Meine Nachbarn sind laut. Können Sie bitte mit ihnen sprechen?

Bitte dokumentieren Sie die Störungen (Datum, Uhrzeit, Art, Dauer) und reichen Sie diese schriftlich ein. Dafür stellen wir Ihnen hier ein Lärmprotokoll zur Verfügung.

Wann sind Ruhezeiten?

Die verbindlichen Regelungen dazu entnehmen Sie bitte der Hausordnung, die im Hauseingang aushängt und hier online verfügbar ist.

Darf ich Gegenstände (Schuhe, Deko, etc.) vor meiner Wohnungstür abstellen?

Nein. Das Treppenhaus ist ein Flucht- und Rettungsweg und muss jederzeit freigehalten werden.

Was ist der GWG-Treff-PUNKT 53?

Der Quartierstreff ist eine Anlaufstelle für persönliche Anliegen im Quartier Dannenbütteler Weg / Bäckerstraße / Handwerkerwall. Außerdem finden dort Veranstaltungen und Aktionen statt. Informationen zu unseren Angeboten erhalten Sie über unseren Instagram-Kanal, das Kundenportal „MEINE GWG“, Aushänge sowie Posteinwürfe in den Wohngebieten.