Transparenz unserer Kommunikation

Hinweis zu unseren Angaben

Die GWG prüft relevante Leistungs-, Umwelt-, Sozial- und Governance-Aussagen vor ihrer Veröffentlichung auf Konkretisierung und Belegbarkeit. Die zugrunde liegenden Informationen und Nachweise werden im Rahmen unseres internen Prüf- und Freigabeprozesses dokumentiert und regelmäßig auf Aktualität überprüft.

Angaben zu Kennzahlen, Projektständen, Planungen, Zertifizierungen oder zukünftigen Entwicklungen beziehen sich auf den jeweils angegebenen Stand. Veränderungen nach diesem Zeitpunkt sind möglich. Bei wesentlichen Änderungen werden die betreffenden Angaben überprüft und, soweit erforderlich, aktualisiert.

Weitere Informationen zu ausgewählten Aussagen und ihren Grundlagen finden Sie in unserem öffentlichen Claim-Verzeichnis.

So prüfen wir Aussagen vor der Veröffentlichung

Relevante Aussagen werden vor ihrer Veröffentlichung einem internen Prüf- und Freigabeprozess unterzogen. Dabei prüfen wir, was konkret ausgesagt wird, auf welchen Gegenstand und Zeitraum sich die Aussage bezieht und welche Informations- oder Nachweisgrundlage vorliegt. Soweit erforderlich, wird die Aussage konkretisiert und um Angaben etwa zum Datenstand, Planungsstand, Geltungsbereich oder Vergleichsmaßstab ergänzt. Freigegebene Aussagen und die zugehörigen Grundlagen werden intern dokumentiert und bei wesentlichen Änderungen erneut überprüft.

Wie wir bestimmte Begriffe und Aussagen verwenden

Die folgenden Erläuterungen ergänzen die Einzelfallprüfung. Sie sollen deutlich machen, wie die GWG typische wertende oder weit gefasste Begriffe in ihrer öffentlichen Kommunikation versteht. Entscheidend bleibt stets der konkrete Aussagekontext.

Bezahlbar: Eine Bewertung als „bezahlbar“ wird nur verwendet, wenn ein nachvollziehbarer Vergleichsmaßstab dokumentiert ist. Andernfalls nennt die GWG konkrete Mietkennzahlen mit Datenstand, ohne daraus pauschal eine Bewertung abzuleiten.

Sozial / soziale Wirkung: Die GWG beschreibt konkrete Angebote, Strukturen oder Maßnahmen. Eine behauptete soziale Wirkung wird nur verwendet, wenn sie durch geeignete Daten oder eine Evaluation gestützt ist.

Nachhaltig / Nachhaltigkeit: Die GWG benennt den konkreten Umwelt-, Sozial- oder Governance-Aspekt, auf den sich die Aussage bezieht. Pauschale Nachhaltigkeitsversprechen werden vermieden.

Klimafreundlich / umweltfreundlich: Solche Begriffe werden nur verwendet, wenn der konkret gemeinte Umweltaspekt, der Anwendungsbereich und die zugrunde liegende Informations- oder Nachweisgrundlage hinreichend bestimmt sind.

Energieeffizient: Die GWG stellt einen konkreten Bezug her, zum Beispiel zu einem Effizienzstandard, einem Energiekennwert, einer Modernisierungsmaßnahme oder einem technischen System.

Erneuerbare Energien: Die GWG benennt möglichst konkret, welche Technik und welcher Anwendungsbereich gemeint sind, zum Beispiel Photovoltaik, Geothermie oder Wärmepumpentechnik in einem bestimmten Projekt oder Bestand.

Barrierefrei / barrierearm: Diese Begriffe werden nur entsprechend der tatsächlich belegbaren baulichen Ausführung bzw. des jeweils zutreffenden Standards verwendet.

Zukunftsfähig / zukunftsorientiert: Die GWG erläutert möglichst die konkrete Maßnahme, Planung oder Entwicklung, auf die sich die Aussage bezieht, statt den Begriff als pauschales Versprechen stehen zu lassen.

Ist eine Einschränkung oder Konkretisierung für das Verständnis einer Aussage wesentlich, steht sie unmittelbar bei der jeweiligen Aussage.

Unser Umgang mit Claims und Nachweisen

Die GWG erfasst und prüft relevante Aussagen ihrer öffentlichen Kommunikation in einem internen Claim-Register. Darin werden unter anderem die jeweilige Aussage, ihr Anwendungsbereich, die zugrunde liegenden Informationen und Nachweise sowie Prüf- und Aktualisierungsbedarfe dokumentiert. Es dient darüber hinaus der laufenden Prüfung, Dokumentation und Steuerung der Kommunikation.